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So wird das Land bestimmt, in dem Sie berechtigt sind

Die Berechtigung basiert auf dem Land, das das amtlich ausgestellte Identitätsdokument ausgestellt hat, mit dem Sie Ihre Identität verifizieren, und nicht darauf, wo Ihr Unternehmen registriert ist oder wo Sie Steuern zahlen.
Die Registrierung eines Unternehmens in einem unterstützten Land allein macht ein Konto nicht berechtigt. Wenn ein Geschäftsführer oder wirtschaftlich Berechtigter seine Identität nur mit einem in einem unten nicht aufgeführten Land ausgestellten Ausweis verifizieren kann, kann das Konto nicht eingerichtet werden.
Ein steuerlicher Wohnsitz, eine Aufenthaltserlaubnis und ein lokales Bankkonto sind zwar hilfreich, aber keines davon ersetzt einen amtlich ausgestellten Ausweis aus einem aufgeführten Land.
Sie sind sich nicht sicher, wie dies auf Sie zutrifft? Wenden Sie sich an support@dodopayments.com, bevor Sie mit Ihrer Integration beginnen, damit Sie nicht auf ein Ergebnis hinarbeiten, das nicht genehmigt werden kann.

Akzeptierte Länder und Gebiete

  1. Albanien
  2. Andorra
  3. Anguilla
  4. Antigua und Barbuda
  5. Argentinien
  6. Armenien
  7. Aruba
  8. Australien
  9. Österreich
  10. Aserbaidschan
  11. Bahamas
  12. Bahrain
  13. Barbados
  14. Belgien
  15. Belize
  16. Benin
  17. Bermuda
  18. Bhutan
  19. Bolivien
  20. Bosnien und Herzegowina
  21. Botswana
  22. Brasilien
  23. Britische Jungferninseln
  24. Brunei Darussalam
  25. Bulgarien
  26. Burkina Faso
  27. Cabo Verde
  28. Kambodscha
  29. Kanada
  30. Kaimaninseln
  31. Chile
  32. China
  33. Kolumbien
  34. Komoren
  35. Cookinseln
  36. Costa Rica
  37. Kroatien
  38. Curaçao
  39. Zypern
  40. Tschechische Republik
  41. Dänemark
  42. Dschibuti
  43. Dominica
  44. Dominikanische Republik
  45. Ecuador
  46. Ägypten
  47. El Salvador
  48. Estland
  49. Eswatini
  50. Äthiopien
  51. Falklandinseln
  52. Färöer-Inseln
  53. Fidschi
  54. Finnland
  55. Frankreich
  56. Französisch-Polynesien
  57. Gabun
  58. Gambia
  59. Georgien
  60. Deutschland
  61. Ghana
  62. Gibraltar
  63. Griechenland
  64. Grönland
  65. Grenada
  66. Guam
  67. Guatemala
  68. Guernsey
  69. Guinea
  70. Guinea-Bissau
  71. Guyana
  72. Honduras
  73. Hongkong
  74. Ungarn
  75. Island
  76. Indien
  77. Indonesien
  78. Irland
  79. Isle of Man
  80. Israel
  81. Italien
  82. Jamaika
  83. Japan
  84. Jersey
  85. Jordanien
  86. Kasachstan
  87. Kiribati
  88. Kirgisistan
  89. Lettland
  90. Lesotho
  91. Liberia
  92. Liechtenstein
  93. Litauen
  94. Luxemburg
  95. Madagaskar
  96. Malawi
  97. Malaysia
  98. Malediven
  99. Mali
  100. Malta
  101. Mauretanien
  102. Mauritius
  103. Mexiko
  104. Moldau
  105. Monaco
  106. Mongolei
  107. Montenegro
  108. Montserrat
  109. Mosambik
  110. Namibia
  111. Nepal
  112. Niederlande
  113. Neukaledonien
  114. Neuseeland
  115. Niger
  116. Nordmazedonien
  117. Norwegen
  118. Oman
  119. Palau
  120. Panama
  121. Paraguay
  122. Peru
  123. Philippinen
  124. Polen
  125. Portugal
  126. Puerto Rico
  127. Katar
  128. Südkorea
  129. Rumänien
  130. Ruanda
  131. St. Kitts und Nevis
  132. St. Lucia
  133. St. Martin
  134. St. Pierre und Miquelon
  135. St. Vincent und die Grenadinen
  136. Samoa
  137. San Marino
  138. São Tomé und Príncipe
  139. Saudi-Arabien
  140. Senegal
  141. Serbien
  142. Seychellen
  143. Sierra Leone
  144. Singapur
  145. Sint Maarten
  146. Slowakei
  147. Slowenien
  148. Salomonen
  149. Südafrika
  150. Spanien
  151. Sri Lanka
  152. Suriname
  153. Schweden
  154. Schweiz
  155. Taiwan
  156. Tadschikistan
  157. Tansania
  158. Thailand
  159. Timor-Leste
  160. Togo
  161. Tonga
  162. Trinidad und Tobago
  163. Tunesien
  164. Türkiye
  165. Turkmenistan
  166. Turks- und Caicosinseln
  167. Uganda
  168. Vereinigte Arabische Emirate
  169. Vereinigtes Königreich
  170. Vereinigte Staaten
  171. Uruguay
  172. Usbekistan
  173. Vanuatu
  174. Vietnam
  175. Jungferninseln
  176. Wallis und Futuna
  177. Sambia
  178. Simbabwe
Diese Richtlinie gilt für alle Länderbezeichnungen ab dem 23. März 2026. Händler, die bereits vor der Aufnahme eines Landes in die Verbotsliste Dienstleistungen in diesem Land in Anspruch genommen haben, sind davon nicht betroffen und können ihre Transaktionen unter verstärkter Überwachung fortsetzen — es sei denn, das betreffende Land unterliegt aktiven Sanktionen oder regulatorischen Beschränkungen; in diesem Fall behält sich Dodo Payments das Recht vor, den Support einzustellen.Länder, für die derzeit eine Übergangsregelung gemäß dieser Bestimmung gilt: Bangladesch, Äquatorialguinea, Eritrea, Marshallinseln, Mikronesien, Marokko, Nauru, Nigeria, Tuvalu und Ukraine.Händler mit Sitz in einem anderen Land auf der Verbotsliste fallen nicht unter diese Bestimmung und sind nicht berechtigt, ein Onboarding durchzuführen oder ihre Transaktionen fortzusetzen.
Diese Liste wird regelmäßig aktualisiert, um den AML/CFT-Richtlinien der FATF, des OFAC, der UN und der EU Rechnung zu tragen. Alle Händler sind dafür verantwortlich, die fortlaufende Einhaltung sicherzustellen.Auszahlungen werden nur in den oben aufgeführten Ländern und Regionen unterstützt. Wenn Ihr Land nicht aufgeführt ist, sind Auszahlungen von diesem Standort derzeit nicht verfügbar.Diese Liste kann sich im Laufe der Zeit entsprechend den regulatorischen und Compliance-Anforderungen ändern, und wir können keine Auszahlungen außerhalb der unterstützten Regionen anbieten.Händlerkonten werden nur dort unterstützt, wo KYC-Dokumente in den oben aufgeführten Ländern ausgestellt werden.
Zuletzt geändert am 26. August 2026